Der Interessenverband PV Austria hat sich öffentlich zum Kompromiss beim neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) positioniert und signalisiert Zustimmung. Die Stellungnahme deutet auf wesentliche Anpassungen bei Netzanschlussfragen, Speicherintegration und Installationspflichten hin – Bereiche, die für Elektroinstallateure, Planungsbüros und PV-Errichter unmittelbare Auswirkungen auf Projektabwicklung und Kundenberatung haben.

Hintergrund: ElWG-Novelle als Antwort auf stockende Energiewende

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz regelt in Österreich die Organisation des Strommarktes, den Netzzugang sowie die Rechte und Pflichten von Netzbetreibern und Anlagenbetreibern. Die aktuelle Novelle wurde notwendig, weil bisherige Bestimmungen den steigenden Anteil dezentraler Erzeugung – insbesondere privater und gewerblicher Photovoltaikanlagen – nur unzureichend abbildeten. Lange Netzanschlussverfahren, unklare Speicherregelungen und widersprüchliche Anforderungen an Smart Meter und Mess­konzepte bremsten in den vergangenen Jahren den Ausbau.

Die Bundesregierung legte Anfang 2026 einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem Anschlusspflichten für Netzbetreiber verschärfen, Speicher rechtlich eindeutig definieren und Transparenz bei Netzentgelten schaffen sollte. Nach mehrmonatiger Begutachtung und intensivem Lobbying von Branchenverbänden, EVN Niederösterreich und anderen Energieversorgern wurde im Juni ein Kompromiss erzielt, den PV Austria nun als „positives Signal für die Solarbranche" bewertet.

Welche Regelungen haben die PV-Branche überzeugt?

Zwar liegen die konkreten Gesetzestexte zum Redaktionszeitpunkt noch nicht in finaler Fassung vor, doch aus der Branchenkommunikation lassen sich mehrere zentrale Punkte ableiten:

Beschleunigte Netzanschlussverfahren für Kleinanlagen

Der Kompromiss sieht verkürzte Fristen für Netzanschlusszusagen bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp vor. Netzbetreiber müssen innerhalb von acht Wochen nach Antragseingang eine technische Machbarkeitsbewertung vorlegen. Verzögerungen, die in der Vergangenheit zu Projektabbrüchen geführt haben, sollen damit reduziert werden. Für Installateure bedeutet das: Kalkulationssicherheit bei Auftragszusagen und kürzere Vorlaufzeiten in der Projektabwicklung.

Rechtssicherheit für AC- und DC-gekoppelte Speicher

Die Novelle definiert Energiespeicher erstmals gesetzlich eindeutig – unabhängig davon, ob sie DC-seitig hinter dem Wechselrichter oder AC-seitig im Verteilnetz angebunden sind. Das beendet jahrelange Unsicherheit bei Abgaben und Netzentgelten. Speicher, die primär dem Eigenverbrauch dienen, werden künftig nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belastet, wenn der gespeicherte Strom aus einer eigenen PV-Anlage stammt. Diese Regelung dürfte die Wirtschaftlichkeit von Gewerbe-PV mit Batteriespeicher deutlich verbessern.

Klare Messvorgaben für Überschusseinspeisung

Ein weiterer Streitpunkt waren die Anforderungen an Messkonzepte bei Überschusseinspeisung. Die ElWG-Novelle schreibt künftig eine standardisierte Ausstattung mit Smart Metern für alle Anlagen ab 5 kWp vor, verzichtet aber auf zusätzliche Einspeisezähler, wenn die intelligente Messeinrichtung bidirektional auslesen kann. Das vereinfacht die Messtechnik auf der Baustelle und reduziert Materialkosten.

Erleichterungen bei Gemeinschafts­anlagen und Energiegemeinschaften

Für Mehrparteienhäuser und gewerbliche Areale, in denen mehrere Parteien gemeinsam eine PV-Anlage nutzen, bringt der Kompromiss vereinfachte Anmeldeverfahren. Energiegemeinschaften – rechtliche Konstrukte, die es mehreren Haushalten oder Betrieben erlauben, lokal erzeugten Strom zu teilen – profitieren von reduzierten Verwaltungsauflagen. Installateure können damit Gemeinschaftsanlagen ohne aufwendige Einzelgenehmigungen realisieren.

Offene Kritikpunkte und was fehlt

Trotz Zustimmung zum Kompromiss bleibt Kritik bestehen. PV Austria bemängelt, dass die Novelle keine verbindliche Frist für die Digitalisierung aller Netzanschlusspunkte festlegt. Zwar sollen Smart Meter flächendeckend ausgerollt werden, doch ein konkreter Zeitplan fehlt – was für Installateure bedeutet, dass in vielen Projekten weiterhin mit analogen Ferraris-Zählern und provisorischen Mess­konzepten gearbeitet werden muss.

Unklar bleibt auch die Frage der Netzentgelte bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid). Die EWG-Novelle 2024 hatte zwar Grundlagen für V2G geschaffen, doch die aktuelle ElWG-Novelle schweigt sich zur Behandlung von E-Fahrzeug-Batterien als stationäre Speicher aus. Das könnte den Ausbau von bidirektionalem Laden & Vehicle-to-Grid bremsen, gerade in gewerblichen Anwendungen mit Fuhrparks.

Zudem fehlt eine klare Regelung zur Haftung bei Netzstörungen, die von dezentralen Erzeugungsanlagen ausgehen. Installateure und Anlagenbetreiber fordern seit längerem eine Klarstellung, wer bei Netzrückwirkungen durch fehlerhafte Wechselrichter oder falsch dimensionierte Leitungsschutzschalter haftet – die Novelle delegiert diese Frage an künftige Verordnungen.

Auswirkungen auf die Praxis im Elektrohandwerk

Für österreichische Elektroinstallateure bringt die ElWG-Novelle in der Summe mehr Planungssicherheit. Die verkürzte Netzanschlussfrist erlaubt es, Kundenprojekte verbindlicher zu terminieren. Die Rechtssicherheit bei Energiespeichern macht hybride PV-Speicher-Lösungen wirtschaftlich attraktiver – ein Marktsegment, das in Österreich bislang hinter Deutschland zurücklag. Die standardisierte Messtechnik reduziert den Abstimmungsaufwand mit Netzbetreibern und senkt das Risiko von Nachforderungen bei der Abnahme.

Gleichzeitig bleiben offene Fragen, insbesondere bei komplexen Gewerbe- und Industrieprojekten. Hier empfiehlt sich weiterhin frühzeitige Abstimmung mit dem lokalen Netzbetreiber und die Einbindung von Fachplanern für Energiemanagementsysteme. Die Diskussion um Netzstabilität und Speicher zeigt, dass die technische Integration großer dezentraler Anlagen weiterhin anspruchsvoll bleibt.

Ausblick: Verordnungen und Umsetzung

Der ElWG-Kompromiss ist ein politisches Signal – die konkrete Umsetzung liegt in den Händen der Regulierungsbehörde E-Control und wird über Verordnungen im Detail geregelt. Branchenvertreter erwarten die finalen Texte im Spätsommer 2026, mit einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob die erhoffte Beschleunigung beim Netzanschluss tatsächlich eintritt oder ob Netzbetreiber die neuen Fristen durch erhöhte Anforderungen an die Antragsunterlagen konterkarieren.

Für Installateure bleibt empfohlen, sich über die finalen Verordnungen und länderspezifische Umsetzungen der einzelnen Bundesländer auf dem Laufenden zu halten – insbesondere bei Förderungen, die an bestimmte technische Ausführungen gekoppelt sind. Die Entwicklung in Oberösterreich zeigt, dass administrative Hürden und unklare Regeln den Ausbau nachhaltig dämpfen können.

Quellen